Stellungnahmen

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich

16. Juni 2026. Der Referentenentwurf für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht unter anderem zwei grundlegende Änderungen der bisherigen Befristungspraxis im Wissenschafts-bereich vor:

  1. Die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge und
  2. den Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung.

In der Qualifizierungsphase vor der Promotion soll die Mindestvertragslaufzeit für einen Erstvertrag drei Jahre betragen. Dies soll künftig auch dann gelten, wenn die Finanzierung der Stelle aus Drittmitteln erfolgt, und insbesondere auch dann, wenn die drittmittelfinanzierte Stelle einen deutlich kürzeren Zeithorizont als drei Jahre hat. 

Erst wenn die für die jeweilige Qualifizierungsphase (vor oder nach der Promotion) vorgesehene Befristungsdauer ausgeschöpft ist, sollen künftig die Regelungen für die Drittmittelbefristung greifen können, die eine weitere Befristung zulassen, sofern die Beschäftigung im Rahmen des bewilligten Projekts erfolgt und sich an dessen Dauer orientiert.